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„Einer bewahrt die Ruhe”

Renovierung

Je nachdem, wie es in Ihrem Mietvertrag geregelt ist, sind Sie unter Umständen verpflichtet, die alte Wohnung renoviert zu übergeben. Bei Bedarf klären wir gemeinsam mit Ihnen und Ihrem Vermieter die erforderlichen Renovierungsarbeiten und die Details der Wohnungsübergabe. Wir führen notwendige Handwerksarbeiten gewissenhaft aus und übergeben die Wohnung besenrein.
Einrichtungsgegenstände, die nicht in die neue Wohnung mitgenommen werden sollen, können wir umweltgerecht entsorgen oder übergeben sie in Absprache mit Ihnen an gemeinnützige Einrichtungen.
 
 
 
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